Statuten

IG SPITZE STEI
Für eine nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Zukunft von Kandersteg

Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen "IG Spitze Stei – Für eine nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Zukunft von Kandersteg" besteht eine Interessensgemeinschaft bzw. ein Verein ohne wirtschaftliche Zwecke im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB.

Der Sitz der IG befindet sich in Kandersteg.


Art. 2 Zweck

Der Verein setzt sich dafür ein, dass notwendige Massnahmen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem "Spitze Stei" verhältnismässig umgesetzt werden und die Interessen der betroffenen Liegenschaftsbesitzer und Unternehmen angemessen berücksichtigt werden.

Ziel ist es, das Dorfzentrum von Kandersteg zu erhalten, nachhaltig weiterzuentwickeln und die wirtschaftliche Zukunft des gesamten Ortes zu sichern.


Art. 3 Mitgliedschaft

Natürliche und juristische Personen erwerben die Mitgliedschaft, sobald ihrem Aufnahmegesuch vom Vorstand entsprochen wurde.

Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Kalenderjahres möglich. Die eingegangenen Verpflichtungen bleiben für das laufende Jahr bestehen.

Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand ohne Angabe von Gründen. Ein ausgeschlossenes Mitglied hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen.


Art. 4 Organe

Die Organe der IG sind:

Die Mitgliederversammlung

Der Vorstand


Art. 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der IG und findet mindestens einmal jährlich statt.

Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung

Wahl des Vorstands und des Revisors

Festlegung des Jahresbeitrags

Beschlussfassung über Statutenänderungen

Auflösung der IG


Art. 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal sieben Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Er konstituiert sich selbst.

Der Vorstand leitet die IG und führt die laufenden Geschäfte.

Der Vorstand vertritt die IG nach aussen.


Art. 7 Finanzen

Die Einnahmen der IG bestehen aus:

Mitgliederbeiträgen

Beiträge zur Finanzierung spezieller Projekte

Spenden und Zuwendungen

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.


Art. 8 Haftung

Der Verein haftet ausschliesslich mit seinem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


Art. 9 Schlussbestimmungen

Änderungen der Statuten oder die Auflösung der IG können mit einer Zweidrittelmehrheit der gültigen Stimmen der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Im Falle der Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens.

Art. 10 Inkrafttreten

Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung am 23. September 2024 genehmigt und treten am gleichen Tag in Kraft.